Wer ist versichert?

Bei uns sind rund 3 Millionen Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht

  • während des Besuchs von allgemein- oder berufbildenden Schulen im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werden
  • und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule

 

Damit sind die Schülerinnen und Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Solche Veranstaltungen sind in der Regel in den Lehrplan aufgenommen. Darüber hinaus kann es jedoch im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten einzelne Veranstaltungen geben, die von der Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt werden.

Schulpraktika

Die verpflichtenden Schulpraktika von nordrhein-westfälischen Schülern (siehe auch Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 6.11.2007 - BASS 12-21 Nr. 1) sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Auch Praktika im Ausland sind nach Schulrecht möglich und können unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit uns  in Verbindung (Ansprechpartner), so dass im Vorfeld der Versicherungsschutz geklärt werden kann.

Eine Broschüre zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie hier herunterladen.

Diese Broschüre können Sie auch bei uns bestellen. Sie finden die Bestellmöglichkeit auf unseren Seiten unter Medien, Publikationen, Sonderschriften oder geben Sie den Webcode 210 ein. Die Bestellnummer ist die S 40.

 

Ansprechpartner der UK NRW

Hier finden Sie den für Ihre Frage passenden Ansprechpartner.

Fragen zum Versicherungsschutz

Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Versicherungsschutz.