Bei uns sind rund 3 Millionen Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht
Damit sind die Schülerinnen und Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Solche Veranstaltungen sind in der Regel in den Lehrplan aufgenommen. Darüber hinaus kann es jedoch im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten einzelne Veranstaltungen geben, die von der Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt werden.
Schulpraktika
Die verpflichtenden Schulpraktika von nordrhein-westfälischen Schülern (siehe auch Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 6.11.2007 - BASS 12-21 Nr. 1) sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Auch Praktika im Ausland sind nach Schulrecht möglich und können unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Ansprechpartner), so dass im Vorfeld der Versicherungsschutz geklärt werden kann.
Eine Broschüre zum Versicherungsschutz im Ausland können Sie hier herunterladen.
Diese Broschüre können Sie auch bei uns bestellen. Sie finden die Bestellmöglichkeit auf unseren Seiten unter Medien, Publikationen, Sonderschriften oder geben Sie den Webcode 210 ein. Die Bestellnummer ist die S 40.